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#467-2018  Sonstiges

Seit ca. 3 Monaten ist ein Fahrrad an einem städtischen Straßenhalteverbotsschild angeschlossen. Der Standort: Mühlenstraße/ Ecke Kötschauweg. Das Fahrrad ist defekt und verunstaltet das Straßenbild und engt den Fahrweg ein. Ist es überhaupt gestattet, dass an fremden Eigentum (Schild gehört der Stadt Jena) private Gegenstände angeschlossen werden dürfen?

#460-2018  Sonstiges

An dieser Stelle bzw. ihrer Umgebung fehlt es an einer (Bedarfs-)Ampel, zumal sich dort ein ÖPNV-Halt befindet,, der aus Winzerla ko0mmend bedient wird und in Richtung Innenstadt für 67 Prozent der Fahrgäste einen - straßenverkehrsrechtlich korrekten - Umweg über die Ampelregelung Kahlaische Straße/ Mühlenstraße/ Burgauer Weg bedeutet, den meinen Beobachtungen zufolge niemand in kauf nimmt.

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