Seit einer Woche ist unser Straßenschild beidseitig beklebt
2.11. bei Polizei und nach Hinweis von Polizei am Montag beim Ordnungsamt gemeldet
Carl Born Straße Ecke Wenigenjenaer Ufer
der VZ-Träger samt VZ wurde um knapp 180° gedreht. In der Folge gilt für den hier in die Otto-Schott-Straße einfahrenden Verkehr keine Regelung der T30-Zone sowie kein explizites Haltverbot.