Beschreibung des Mangels
Fußgänger in der Relation Kupferhütchen - Lutherplatz haben "Grün" und gleichzeitig hat der kreuzende Fahrzeugverkehr (in diesem Fall: Radfahrverkehr) in der Relation Saalstraße - Steinweg "Grün".
Kann ich nun als Fußgänger bei "Grün" gefahrlos die Straße überqueren oder nicht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das regelkonform ist.
Details des Mangels
- Kategorie
- Ampel
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Lichtsignalanlagen
- Geokoordinaten
- 50.928709295304, 11.590829146646
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#17517-2025" wurde gemeldet.
Sehr geehrter Mangelmelder:in, das von Ihnen beschriebene Problem ist nachvollziehbar dargelegt. Dafür danken wir Ihnen. Das grün bezieht sich auf das gesamte "Dreieck" für Fußgänger und Radfahrer. Wie bereits einer der Kommentatoren beschreibt ist der Radverkehr nur in eine Richtung zulässig. Es gibt hier keinerlei Freigabemöglichkeit Saalstraße - Steinweg. Sollten hier Fahrradfahrer direkt fahren wäre dies ein Verstoß gegen die StVO. Mit freundlichen Grüßen Ihr Kommunalservice Jena Fußgänger in der Relation Kupferhütchen - Lutherplatz haben "Grün" und gleichzeitig hat der kreuzende Fahrzeugverkehr (in diesem Fall: Radfahrverkehr) in der Relation Saalstraße - Steinweg "Grün". Kann ich nun als Fußgänger bei "Grün" gefahrlos die Straße überqueren oder nicht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das regelkonform ist.
Der Status des Mangels "#17517-2025" wurde von "Gemeldet" zu "In Bearbeitung" geändert.
Sachverhalt dargelegt.
Der Status des Mangels "#17517-2025" wurde von "In Bearbeitung" zu "Geschlossen" geändert.
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Kommentare
Naja, es ist doch…
PermalinkNaja, es ist doch schließlich eine große Rad und Fuß Furt, die man sich hier teilt, wobei das Fahrradsymbol auf der rechten Ampel (s. Bild) eben darauf hindeutet, dass der Radverkehr nur in einer Richtung zulässig ist.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 13.06.2025 - 22:19
Weiterhin besteht das…
PermalinkWeiterhin besteht das Problem, dass Radfahrer aus Richtung Jena-Ost auf die Einmündung Löbdergraben/Steinweg treffen, ohne dass für sie ein die Fahrtrichtung vorschreibendes Verkehrszeichen oder eine Ampel da ist. Wenn ein Radfahrer aus Richtung Steinweg nach links (Roter Turm) oder rechts (Schwarzer Bär) abbiegen möchte, sieht er keinerlei für ihn zutreffende Verkehrsregelung. Weil kein Haupt- oder Nebenstraßenschild da ist, muss er davon ausgehen, es handele sich um gleichrangige Straßen, somit vermutet er als von Rechts Kommender Vorfahrt zu haben gegenüber Fahrzeugen, die den Löbdergraben Richtung Norden (Schwarzer Bär) befahren (diese haben dann aber grüne Ampel). Was ist, wenn es hier zu einem Unfall kommt?
Gespeichert von Ralf Brömer (nicht überprüft) am Mo., 07.07.2025 - 06:34
Hier besteht unser Meinung…
PermalinkHier besteht unser Meinung kein Problem.
Eine Vorfahrtsbeschildung ist hier entbehrlich wenn nicht sogar verboten da es sich um eine ausgeschilderte Einbahnstraße handelt. Radfahrer haben hier auf den Rad-/Gehweg zu wechseln und mit den Fußgängern zu queren.
Ein Radfahrer würde im Falle eines Unfalls hier wahrscheinlich zu 100% Schuld bekommen, da er die Verkehrszeichen ignoriert hat.
Gespeichert von tomczakl am Mo., 07.07.2025 - 14:09
Antwort auf Weiterhin besteht das… von Ralf Brömer (nicht überprüft)