#3562-2020

Beschreibung des Mangels

Guten Morgen,

bitte überprüfen, ob der benutzungspflichtige Geh/Radweg hier sinnig ist, da es vor dem Schild keinen gibt und dieser auch nach 50m ohne mögliche Fortsetzung (Tempo 30 -Zone) endet, so dass man rein rechtlich gezwungen ist, für diese kleine Strecke extra auf den Gehweg zu fahren, um ihn kurz darauf wieder verlassen zu dürfen. Aus meiner Sicht ist Gehweg/Radfahrer frei oder eine Entfernung des Schildes hier sinnvoller.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.921053227548, 11.581225991249

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Das Schild Gemeinsamer Rad-Gehweg wird entfernt.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3654-2020, die neue ID ist: #3562-2020.

Kommentare

<ZITAT>
§45 (9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. ... Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine GEFAHRENLAGE besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter ERHEBLICH übersteigt.
</ZITAT>

Welche erhebliche Gefahrenlage besteht denn in der Straße "An der Brauerei"? Worin besteht sie, bei welcher Verkehrsschau wurde sie festgestellt? Wann und von wem wurde die Benutzungspflicht angeordnet? ich habe den Verdacht, daß die Benutzungspflicht widerrechtlich besteht.

Bitte das VZ noch nicht abordnen!
Ich habe den Widerspruch bereits vollständig formuliert! Der soll eigentlich noch im Juni rausgehen. :)
Dank Zuzuges bin ich erstmalig im Januar 2020 von der Anordnung betroffen gewesen, hab also noch etwas Zeit.

Hallo. Ich finde es allgemein völlig übertrieben daß man auf dem Fußweg Kahlaische Straße den Radweg teilweise aufgehoben hat. Ja ich weiß daß eine gewisse Breite vorgeschrieben ist, aber man sollte mal die Relation von Radfahrer zu Fußgänger beachten. Da kommen auf einen Fußgänger 30 Radfahrer. Ich wohne selbst an der Kahlaischen Straße und sehe was da vorbei läuft und fährt. So müssen die Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen mit der Straßenbahn im Nacken und knapp überholenden Autos. Ich habe auch noch nie davon gehört daß auf diesem Weg je Radfahrer mit Fußgängern in Konflikt geraten sind.

Die Radverkehrsfreigaben wurden im vergangenen Jahr aufgehoben, nachdem im Mängelmelder die Markierung der vorschriebenen Radverkehrsfurten an den einmündenden Straßen angeregt wurden.
Ob die abschnittsweise zu geringe Gehwegsbreite da wirklich ursächlich oder nur willkommene Begründung zur Vermeidung der Furten waren, muss wohl offen bleiben.

Zumindest ist es eine neue Einnahmequelle indem sich die Polizei in den Sandweg stellt und alle Radfahrer die auf dem Gehweg, der ja nun nicht mehr von Radfahrern benutzt werden darf, abkassiert. Ob 100 Meter weiter die Fußgänger bei Rot über die Ampel gehen ist wohl nicht so relevant oder die Einnahmen sind geringer.

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