Die Radverkehrsfreigaben wurden im vergangenen Jahr aufgehoben, nachdem im Mängelmelder die Markierung der vorschriebenen Radverkehrsfurten an den einmündenden Straßen angeregt wurden.
Ob die abschnittsweise zu geringe Gehwegsbreite da wirklich ursächlich oder nur willkommene Begründung zur Vermeidung der Furten waren, muss wohl offen bleiben.
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