#3886-2020

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Anliegen betrifft die Ampelanlage an der Camsdorfer Brücke. Dort gibt es ständig Probleme mit Autofahrern die es scheinbar überhaupt nicht interessiert, wenn die Ampel Rot ist, sie biegen einfach nach links ab und überholen dabei immer wieder mehrere haltende Fahrzeuge. (Fahrtrichtung stadteinwärts)

Mir ist es jetzt schon mehr wie einmal passiert, das ich als erstes an der Haltelinie stand und geblinkt habe um links abbiegen zu können bei grün und mich mehr wie ein Auto angehupt bzw. überholt hat. Man biegt doch auch nicht auf der Angerkreuzung einfach bei rot ab.

Ich würde mir dort mehr Kontrollen wünschen um zukünftige Schwierigkeiten zu vermeiden. Vielen Dank im Voraus und eine schöne Woche.

Details des Mangels

Kategorie
Ampel
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.928452090464, 11.596544086933

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Danke für diese Information. In den nächsten Tagen soll die Sperrlinie auf der Karl-Liebeknecht-Straße bis zur Apotheke verlängert werden. Das Linksabbiegen wird dann dort nicht mehr erlaubt sein. Gleichzeitig soll den Linksabbiegern eröffnet werden, auch über die Camsdorfer Straße in Richtung Burgweg zu fahren. Die Verkehrsüberwachung ist allerdings nur durch die Polizei zulässig. Sie ist über die geplanten Änderungen informiert und wird den Umfang erforderlicher Überwachungsmaßnahmen selbst bestimmen.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3978-2020, die neue ID ist: #3886-2020.

Kommentare

Der Mangel ist nach meiner Ansicht nicht das Verhalten der abbiegenden Fahrzeugführer, sondern die nicht eindeutige Rechtslage. Sinn einer Ampel ist stets der Schutz bzw. die Regelung eines bestimmten Bereiches. Welchen Bereich soll diese Ampel schützen oder regeln? Die dahinter befindliche Fußgängerampel-furt mit Sicherheit. Aber auch die sicherlich wünschenswerte Querung der Radler zwischen Grüner Tanne und Camsdorfer Ufer? Das ist nicht eindeutig erkennbar und Auslegungssache. Und genau da liegt das Problem. Wenn eine Verkehrsregelung Auslegungsspielraum lässt, ist sie nicht rechtssicher. Was passiert, wenn ich bei Rot als erstes Fahrzeug an der Haltelinie halte und dann nach rechts oder links abbiege? Habe ich dann einen Rotlichtverstoß begangen obwohl ich die Ampel und den geschützten Fußgängerbereich nicht einmal im Ansatz erreicht-geschweige denn überquert habe?

Gegenfrage, fahre ich den Fürstengraben bergab und will nach rechts als erstes Fahrzeug nach rechts in die Schlossgasse einbiegen und die Ampel für die Fußgänger steht auf rot. Dürfte ich dann auch nicht nach rechts in die Schlossgasse abbiegen? Abwegig oder?

Genau diese Fragen stellen sich an der Camsdorfer Brücke viele Fahrer-innen, oder eben auch nicht. Liebe Stadtverantwortlichen, hier gehört nach meiner Meinung nachgebessert. Die Situation dort ist nach meiner Ansicht rechtlich uneindeutig und ich würde einer gerichtlichen Prüfung des Sachverhaltes im Falle einer Verkehrskontrolle gelassen entgegen sehen.

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