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Der Mangel ist nach meiner Ansicht nicht das Verhalten der abbiegenden Fahrzeugführer, sondern die nicht eindeutige Rechtslage. Sinn einer Ampel ist stets der Schutz bzw. die Regelung eines bestimmten Bereiches. Welchen Bereich soll diese Ampel schützen oder regeln? Die dahinter befindliche Fußgängerampel-furt mit Sicherheit. Aber auch die sicherlich wünschenswerte Querung der Radler zwischen Grüner Tanne und Camsdorfer Ufer? Das ist nicht eindeutig erkennbar und Auslegungssache. Und genau da liegt das Problem. Wenn eine Verkehrsregelung Auslegungsspielraum lässt, ist sie nicht rechtssicher. Was passiert, wenn ich bei Rot als erstes Fahrzeug an der Haltelinie halte und dann nach rechts oder links abbiege? Habe ich dann einen Rotlichtverstoß begangen obwohl ich die Ampel und den geschützten Fußgängerbereich nicht einmal im Ansatz erreicht-geschweige denn überquert habe?

Gegenfrage, fahre ich den Fürstengraben bergab und will nach rechts als erstes Fahrzeug nach rechts in die Schlossgasse einbiegen und die Ampel für die Fußgänger steht auf rot. Dürfte ich dann auch nicht nach rechts in die Schlossgasse abbiegen? Abwegig oder?

Genau diese Fragen stellen sich an der Camsdorfer Brücke viele Fahrer-innen, oder eben auch nicht. Liebe Stadtverantwortlichen, hier gehört nach meiner Meinung nachgebessert. Die Situation dort ist nach meiner Ansicht rechtlich uneindeutig und ich würde einer gerichtlichen Prüfung des Sachverhaltes im Falle einer Verkehrskontrolle gelassen entgegen sehen.

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