Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Stadtwald/Wanderwege
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Stadtforstverwaltung
- Geokoordinaten
- 50.92523831933, 11.609391752063
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Richtig ist, dass derzeitig verschiedene Wanderwege schlammig sind. Dafür gibt es verschiedene Gründe: intensive Nutzung durch die Bevölkerung (Wanderer und auch Radfahrer) im Rahmen der Corona-Pandemie sowie das regenreiche Wetter der letzten Wochen. Gemäß § 6 (3) Thüringer Waldgesetz sind das Reiten und Radfahren nur auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet. Leider ist das vielen Menschen nicht bewußt. Andrerseits ist es nicht vorgesehen, den Wald mit Verbotsschildern vollzustellen. Einerseits ist an die Vernunft der Menschen zu appelieren, andrerseits aber das Problem als gesamtgesellschaftliches zu diskutieren. Der Stadtforst wird darüber befinden, wie es diesbezüglich generell weitergeht. Eine kurzfristige Lösung kann es nicht geben.
ThürWaldG
(3) Rad fahren und Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie mit Personenkraft-wagen, deren Fahrer bzw. Mitfahrer im Besitz einer Sonderparkgenehmigung für Schwerbehinder te sind, ist auf befestigten Wegen und Straßen erlaubt.
Unsere Wanderwege sind zumeist unbefestigte Wege!
Hier einige Beschreibungen fester Wege:
http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=9637336&postcount=446
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/forstgesetz-streit-um-waldwege-11842045.html
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5871-2021, die neue ID ist: #5769-2021.
Kommentare
Und nicht zu vergessen die…
PermalinkUnd nicht zu vergessen die Gefahr, die von den Bikern ausgeht. Auf der mittleren Horizontale sollte es grundsätzlich verboten sein für Mountain-Biker.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 25.05.2021 - 15:05
Ganz meine Meinung…
PermalinkGanz meine Meinung unbefedtigte Wege sollten für Mountainbikes tabu sein.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 25.05.2021 - 19:23
das Waldgesetz
Permalink... lässt das Befahren geeigneter Wege mit dem Mountainbike zu. Und unsere Wanderwege sind dafür geeignet.
Gespeichert von Radfahrer (nicht überprüft) am Mo., 31.05.2021 - 11:50
Antwort auf Ganz meine Meinung… von Gast (nicht überprüft)
Vielen Dank für die Antwort aber
PermalinkIch verstehe ihre sehr philosophische Antwort nicht. Es ist sicher Aufgabe des Rechtsstaates dafür zu sorgen, dass Regeln eingehalten werden. Den Status quo zu akzeptieren kann nicht Sinn der Sache sein. Kurz nach dem ich den Mangel gemeldet hatte kamen mir und meiner Familie (3 Kinder) auf dem engen Nordweg zum Fuchsturm 3 Mountainbiker von oben entgegen. Und die waren nicht langsam! Das ist hochgefährlich!
Gespeichert von Stefan Recknagel (nicht überprüft) am Do., 27.05.2021 - 16:17
Radfahren ist erlaubt
PermalinkLaut dem 2019 geänderten Waldgesetz ist das Befahren von geeigneten Wegen mit dem Mountainbike erlaubt. Das schließt also alle Wanderwege im Jenaer Umland ein, denn diese sind bestens geeignet.
Lediglich das Erschließen neuer Wege abseits der vorhanden Pfade stellt einen Verstoß dar. Die meisten Mountainbiker in der Gegend halten sich daran, ein geringer Teil baut sich tief im Wald eigene Wege - dort verirrt sich aber auch kein Wanderer hin.
Sie können nicht die Stadt Jena für das Waldgesetz verantwortlich machen, können aber versuchen mit den Radlern freundlich(!) in den Dialog zu treten und Sie auf mehr Rücksicht hinzuweisen. Ich betone freundlich, weil ich immer wieder erlebe das sich Wanderer und Naturfreude mit der Gesetzeslage nicht auskennen, unflätig werden und sich dann ein Streit entfacht welcher völlig unnötig ist. Wie es in den Wald hineinruft, schallt es hinaus.
Gespeichert von Radfahrer (nicht überprüft) am Mo., 31.05.2021 - 11:47
Antwort auf Vielen Dank für die Antwort aber von Stefan Recknagel (nicht überprüft)
Warum meinen Radfahrer, sie…
PermalinkWarum meinen Radfahrer, sie hätten auf Wanderwegen Vorfahrt und man müsste, wenn sie angerast kommen, zur Seite springen? Empfehlung: Absteigen und Rad vorsichtig, ohne die Wanderer zu belästigen, vorbei tragen oder auf Radwegen fahren.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 03.06.2021 - 10:31
Rücksichtnahme ist keine Einbahnstraße
PermalinkEs wird auf beiden Seiten immer schwarze Schafe geben, Verallgemeinerungen schüren ein Feindbild, welches nicht existiert. Ich lege meine Hand ins Feuer und behaupte das der überwiegende Teil die Situationen einschätzen und kompromissbereit agieren kann (in dem Fall Tempo reduzieren und die nonverbale Kommunikation mit dem Entgegenkommenden sucht).
Die Natur gehört allen.
Gespeichert von Radfahrer (nicht überprüft) am Do., 03.06.2021 - 11:11
Antwort auf Warum meinen Radfahrer, sie… von Gast (nicht überprüft)
Bitte richtig zitieren
PermalinkBitte korrekt recherchieren, das Thema ist brisant und fordert mehr Aufmerksamkeit:
https://www.mtb-news.de/news/aenderungen-waldgesetz-thueringen/#:~:text….
Wir sind hier in Thüringen, nicht in NRW:
„Reiten und Radfahren ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet. Gesonderte Verkehrssicherungspflichten für den Waldbesitzer ergeben sich daraus nicht. Der Benutzer hat sich auf die aus der Waldeigenschaft der Wege und Straßen sowie deren Zustand und Bewirtschaftung ergebende Gefährdung einzustellen.“
Gespeichert von Radfahrer (nicht überprüft) am Do., 03.06.2021 - 14:10