Beschreibung des Mangels
Der markierte Geh- und Radweg ist durch die Baustelle und die damit verbundene Absperrung gänzlich unpassierbar.
Trotzdem wird durch die Beschilderung weiterhin eine Benutzungspflicht für Radfahrer angewiesen.
Bitte entweder für die Dauer der Baustelle die Benutzungspflicht aussetzen, oder die Sperrung beseitigen. Noch haben Fahrräder keine Flugkapazität, die es einem erlauben würde, den Luftweg zu verwenden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.934473322597, 11.593615114689
Kommentare
Benutzungspflicht
PermalinkAn dieser Stelle ist die Benutzungspflicht auch ohne Bauzaun kontraproduktiv- nach nur ca. 70m ist der Radweg zuende und man muß sich in einer langen Rechtskurve auf die Straße in den fließenden Verkehr einreihen - also ohne ausreichend Sicht auf das, was da von links hinten kommt! !
Ich bezweifle sehr, das diese Anordnung überhaupt regelkonform ist.
Gespeichert von Alltagsradfahrer (nicht überprüft) am Mi., 30.03.2022 - 11:53
Radwege sind lt. STVO dann…
PermalinkRadwege sind lt. STVO dann nicht benutzungspflichtig wenn sie z.B. wegen Glätte und Schnee oder nicht umfahrbarer Hindernisse nicht gefahrlos benutzt werden können. Dann darf die Fahrbahn benutzt werden. Es ist also keine Änderung der Fuß- / Radwegbeschilderung notwendig.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 30.03.2022 - 17:03
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 30.03.2022 - 23:24