<p>Polizei aber auch die Ordnungsbehörde müssen sich bei ihrem Tätigwerden immer an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit halten. Für das Abschleppen von Falschparkern bedeutet das, dass je nach Sachlage vor Ort ein sofortiges Abschleppen unter Umständen unverhältnismäßig ist.</p>
<p>Vorliegend wurde durch die Stadtinspektion entschieden, hier nicht abzuschleppen.</p>
Kommentare
Aus welchen konkreten…
PermalinkAus welchen konkreten Gründen wird der Fahrzeughalter nicht zu Rechenschaft gezogen und der Roller abgeschleppt?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 20.07.2022 - 07:41
Sehr geehrter Melder, …
Permalink<p>Sehr geehrter Melder,</p>
<p>Polizei aber auch die Ordnungsbehörde müssen sich bei ihrem Tätigwerden immer an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit halten. Für das Abschleppen von Falschparkern bedeutet das, dass je nach Sachlage vor Ort ein sofortiges Abschleppen unter Umständen unverhältnismäßig ist.</p>
<p>Vorliegend wurde durch die Stadtinspektion entschieden, hier nicht abzuschleppen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Ihre Verkehrsüberwachung</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 20.07.2022 - 14:24
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Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 21.07.2022 - 06:29
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Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 21.07.2022 - 07:29