Vielleicht sollte man da , öfters Kontrollen machen. Da viele Autofahrer das Stopschild ignorieren und ein überqueren der Straße unmöglich macht.
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Status
Geschlossen
Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Anmerkungen / Status Änderungen
Statusnotiz
Mangel wurde gemeldet.
Status
Geschlossen
Mi, 23.11.2022 - 14:58
Statusnotiz
Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Die Überwachung des fließenden Verkehrs, hier speziell die Kontrolle der Einhaltung eines Stopschildes, ist Aufgabe der Polizeiinspektion Jena. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem an liegen an die LPI Jena unter 03641/81-0 oder per E-Mail unter: ID.LPI.Jena@polizei.thueringen.de
Ja, hier wird regelmäßig der Vorrang der Fußgänger ignoriert. Auch schon etliche Beinahe-Unfälle und kaum Einsicht bei den Autofahrern, die der Meinung sind, als Fußgänger müsste man warten.
Aus welchem Teil der StVO leiten Sie an dieser Stelle einen Vorrang der Fußgänger gegenüber aus der Straße ausfahrenden Fahrzeugen her?
Vorrang haben Fußgänger entsprechen §9(3) StVO nur gegenüber einbiegenden Fahrzeugen, wobei das an dieser Stelle meines Wissens nur Radfahrer*innen gestattet ist.
An der Wartepflicht von Zufußgehenden vor dem Überqueren der Fahrbahn ändern auch vorgezogene Haltlinien und sonstige (unzulässige) Straßenmalereien nichts. Diese tragen nur zur allgemeinen Verwirrung bei, ersetzen aber keinen Fußgängerüberweg.
Kommentare
Ja, hier wird regelmäßig der Vorrang der Fußgänger ignoriert. Auch schon etliche Beinahe-Unfälle und kaum Einsicht bei den Autofahrern, die der Meinung sind, als Fußgänger müsste man warten.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am/um Do, 24.11.2022 - 12:51
Antwort auf Ja, hier wird regelmäßig der… von Gast (nicht überprüft)
Aus welchem Teil der StVO leiten Sie an dieser Stelle einen Vorrang der Fußgänger gegenüber aus der Straße ausfahrenden Fahrzeugen her?
Vorrang haben Fußgänger entsprechen §9(3) StVO nur gegenüber einbiegenden Fahrzeugen, wobei das an dieser Stelle meines Wissens nur Radfahrer*innen gestattet ist.
An der Wartepflicht von Zufußgehenden vor dem Überqueren der Fahrbahn ändern auch vorgezogene Haltlinien und sonstige (unzulässige) Straßenmalereien nichts. Diese tragen nur zur allgemeinen Verwirrung bei, ersetzen aber keinen Fußgängerüberweg.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am/um Di, 06.12.2022 - 13:43
Ihr Kommentar wurde entfernt, weil er keinen sachdienlichen Hinweis zu dem Mangel enthält.
Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am/um Fr, 25.11.2022 - 09:31
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