#11351-2023

Beschreibung des Mangels

An dieser Haltestelle Burgau Park endet der Radweg. Wo kann man weiterfahren, wenn man als Radfahrer nicht den Zorn der Wartenden auf sich ziehen will?
Vorschlag: 10m Radweg hinter der Haltestelle bauen.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.928685, 11.5696795

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Der von Ihnen genannten Bereich ist kein Radweg. Es gibt Bestrebungen den Weg zu verbreitern, was aktuell an den Eigentumverhältnissen scheitert. Aktuell kann keine Radwegbeschilderung o.ä. dort installiert werden, da die vorhanden Gehwegbreiten dies nicht zulassen. Um rechtskonform zu fahren, müssen Sie die Göschwitzer Straße und Keßlerstraße befahren. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11464-2023, die neue ID ist: #11351-2023.

Kommentare

Das von Ihnen benannte Stück Weg ist kein Radweg, da eins von den genannten Schilder Z 237 / Z240 / Z241 an beiden Enden nicht aufgestellt worden sind.

vom Gartenmarkt aus kommend: Farbig markierte Spur mit Radpiktogramm darauf - Angebotsradweg?
Aus Richtung Freizeitbad kommend: Ampel mit Streuscheibe für Radverkehr.

Also dann bitte die Situation besser gestalten, Boden-Markierungen entfernen und reine Fußweg-Schilder vor und hinter der Haltestelle aufstellen. Also sowohl aus Ampelrichtung (dabei nicht vergessen, dass sich Radverkehr nicht magisch in Luft auflöst) als auch direkt an der Gartenmarkt-Ecke.

Das hat die meldende Person auch schon erkannt und deswegen ihren Vorschlag eingebracht.
Der Problemkreis wird im Radwegausschuss diskutiert, übergangsweise kann nur Absteigen und schieben (oder Fahren auf der Straße) empfohlen werden.

Die vorhandene bauliche Infrastruktur wird historische Gründe haben und aus den Zeiten stammen, in denen man es noch total akzeptabel fand, Radverkehr durch Wartebereiche von Haltestellen zu führen.

Aus Anlässen/Erwägungen (fragen Sie gerne beim Fachdienst nach, die Stadt Jena ist in Punkto Transparenzgesetz in Summe positiv aufgestellt) hat man sich vermutlich entschieden, den Radweg zumindest im Haltestellenbereich aufzugeben.

Jetzt lassen sich rechtsdogmatisch diverse Argumente anführen, wonach der Weg von Pflanzen-Hanisch bis Haltestelle auch vom Radverkehr genutzt werden darf. Einige der Gründe führen Sie an.
Auf der anderen Seite lassen sich auch Argumente vertreten, dass der Weg in Richtung Westen (also zur Haltestelle) gerade nicht für den Radverkehr geeignet ist. Weil ein entsprechendes VZ fehlt, dass die Nutzung erlaubt/ermöglicht.

Aus der vorhandenen roten Pflasterung und Piktogrammen nun einen gewissen Anspruch zu konstruieren, dass der Radverkehr doch bitte im Anschluss durch die Haltestelle oder gefälligst mit einem Neubau um die Haltestelle herum geführt wird, läuft fehl.

Sie haben als Ortskundige Person nun die Wahl, dem Straßenverlauf südlich zu folgen (Göschwitzer Straße, Keßlerstraße) oder aber sich auf die Ansicht zu berufen, dass die rote Fläche bis zur Haltestelle mit dem Rad befahren werden darf. Dann aber eben dort absteigen, schieben.

"fehlende" oder lückenhafte Infrastruktur ist keine Begründung für Verstöße gegen die StVO.
Finde ich mit dem PKW keinen legalen Parkplatz, darf ich mich auch nicht auf den Radweg stellen. Endet ein Radweg, habe ich die Wahl, auf der Fahrbahn weiterzufahren oder eben abzusteigen und zu schieben, bei Behinderung des Fußverkehrs das sogar auf der Fahrbahn.

... aber unkorrekte Aussagen müssen richtig gestellt werden.

Die angeführten Verkehrszeichen 237, 240, 241 definieren benutzungspflichtige (Rad)wege. Abseits von benutzungspflichtigen Wegen gibt es allerdings auch "sonstige Radwege" (vgl. §2 StVO). Diese sind nicht durch gesonderte Verkehrszeichen kenntlich gemacht. Sie sind ein Radweg, wenn durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer dies als Radweg interpretieren kann.

Dazu gehört die auch in Jena an vielen Stellen anzutreffende Aufteilung einer Nebenfläche (Hochbord) in
Gehweg (graue Pflasterung) und
Radweg (rote Pflasterung).
Bei einer derartigen Teilung neben der Fahrbahn ohne gesonderte Verkehrszeichen macht der Radfahrer nichts falsch, wenn er den roten Teil als "sonstigen Radweg" ansieht.

ist hier ein sonstiger Radweg erkennbar? ja, natürlich
Jetzt stellt sich rechtsdogmatisch lediglich die Frage, ob es sich bei dem Abschnitt um einen "linken Radweg" entsprechend §2 StVO handelt. ein "linker Radweg" kann nur dann vorliegen, wenn auch eine Straße vorhanden ist, die er (linksseitig) begleitet. Hier kann man trefflich diskutieren, ob der Gleiskörper nun eine Straße im Sinne der StVO ist - oder eben nicht.

Wenn man das bejaht, dann wäre es in der Tat so, das der rot markierte Teil lediglich von Haltestelle bis Gartencenter-Kreuzung vom Radverkehr befahren werden darf; nicht aber in Gegenrichtung. Denn dann bedürfte es einer "Freigabe" nach StVO (Anbringen eines Verkehrszeichens)

Vertritt man die These, dass der asphaltierte Bereich mit Gleis gar keine Straße im Sinne der StVO ist, weil es eben ein Gleiskörper + Notfahrbahn Bus ist, dann wäre der fragliche Weg auch nicht straßenbegleitend. Weil es keine Straße gibt. Der Weg wäre also alleinstehend, hätte kein "links der Straße" oder "rechts der Straße". In diesem Falle wäre der rote Teil noch immer ein "sonstiger Radweg", dürfte aber in beide Richtungen befahren werden. von/bis Haltestellenbereich, wo der rote Teil beginnt/endet

Die bauliche und verkehrsrechtliche Situation vor Ort ist in meinen Augen nicht eindeutig.
Fakt ist grundsätzlich:
- es gibt Radwege ohne VZ.237, 240, 241
- linke Radwege bedürfen einer Freigabe, um legal befahren zu werden
- links/rechts orientiert sich immer an einer vorhandenen Straße, ohne Straße kein links/rechts der Straße.

Bei aller Hochachtung für diese rechtstheoretischen Darlegung möchte ich nochmal in Erinnerung rufen, daß es bei dem gemeldeten Mangel primär um in hoher Geschwindigkeit über den Haltestellenbereich der Straßenbahn Rad fahrende Personen geht, welche die regulär Wartenden gefährden.

Hier wurde in einem anderem Mangel (10257-2023) sogar die Ansicht vertreten, daß "unaufmerksam wartende" allein durch ihre Anwesenheit die Gefahr von Personenschänden für Rad fahrende erzeugen würden. Auch wenn diese Rechtsauffassung aufgrund der (fehlenden) Beschilderung natürlich falsch ist, zeigt es doch, daß die Situation dort keinesfalls perfekt geregelt bzw. ausgeschildert ist.

Das Stück (Rad-|Fuß-|wasauchimmer)-weg zum Gartencenter würde ich als weniger problematisch ansehen, da es hier auch andere Alternativen (Parkplatz am Möbelmarkt oder am Gartencenter) gibt.

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