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Die vorhandene bauliche Infrastruktur wird historische Gründe haben und aus den Zeiten stammen, in denen man es noch total akzeptabel fand, Radverkehr durch Wartebereiche von Haltestellen zu führen.

Aus Anlässen/Erwägungen (fragen Sie gerne beim Fachdienst nach, die Stadt Jena ist in Punkto Transparenzgesetz in Summe positiv aufgestellt) hat man sich vermutlich entschieden, den Radweg zumindest im Haltestellenbereich aufzugeben.

Jetzt lassen sich rechtsdogmatisch diverse Argumente anführen, wonach der Weg von Pflanzen-Hanisch bis Haltestelle auch vom Radverkehr genutzt werden darf. Einige der Gründe führen Sie an.
Auf der anderen Seite lassen sich auch Argumente vertreten, dass der Weg in Richtung Westen (also zur Haltestelle) gerade nicht für den Radverkehr geeignet ist. Weil ein entsprechendes VZ fehlt, dass die Nutzung erlaubt/ermöglicht.

Aus der vorhandenen roten Pflasterung und Piktogrammen nun einen gewissen Anspruch zu konstruieren, dass der Radverkehr doch bitte im Anschluss durch die Haltestelle oder gefälligst mit einem Neubau um die Haltestelle herum geführt wird, läuft fehl.

Sie haben als Ortskundige Person nun die Wahl, dem Straßenverlauf südlich zu folgen (Göschwitzer Straße, Keßlerstraße) oder aber sich auf die Ansicht zu berufen, dass die rote Fläche bis zur Haltestelle mit dem Rad befahren werden darf. Dann aber eben dort absteigen, schieben.

"fehlende" oder lückenhafte Infrastruktur ist keine Begründung für Verstöße gegen die StVO.
Finde ich mit dem PKW keinen legalen Parkplatz, darf ich mich auch nicht auf den Radweg stellen. Endet ein Radweg, habe ich die Wahl, auf der Fahrbahn weiterzufahren oder eben abzusteigen und zu schieben, bei Behinderung des Fußverkehrs das sogar auf der Fahrbahn.

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