Beschreibung des Mangels
An der markierten Stelle (neu gebaute Einmündung) stören 3 (drei) Schaltkästen in Reihe die freie Sicht nach links, wenn man am Stoppschild steht. Die Stelle ist durch den zusätzlichen Radweg sowieso schon gefährlich. Kleine Personen im Pkw haben eine ganz schlechte Sicht. Bei höheren Fahrzeugen geht es so halbwegs.
Die Schaltkästen sollten nach hinten versetzt werden, damit die Sicht auf die Straße besser wird.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Elektrotechnik
- Geokoordinaten
- 50.886321953928, 11.609532933715
Kommentare
StVO?
PermalinkAn der genannten Stelle ist ein "Stop"-Schild mit Haltlinie (VZ. 294) angeordnet.
Wie verhält man sich laut StVO, wenn man an dieses Stop-Schild kommt?
Richtig: an der weißen (gelben) Haltlinie anhalten. Wenn dann die Sicht auf den von links kommenden Verkehr nicht ausreicht, ist bis zur Sichtlinie vorzufahren(das wäre ungefähr vor dem Radfahrstreifen) und dort erneut anzuhalten(!). Das ergibt sich eindeutig und unzweifelhaft aus der Anlage 2 zur StVO.
Spätestens an der Sichtlinie vorn *am* (nicht auf dem ;) ) Radfahrstreifen ist der Verkehr von links bei meinen Befahrungen sehr gut einsehbar gewesen.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mo., 24.06.2024 - 11:24
Ich als Rollerfahrer kann…
PermalinkIch als Rollerfahrer kann den Verkehr auch nicht einsehen.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 24.06.2024 - 16:36
Haltelinie
PermalinkAnlage 2 der StVO schreibt beim Zeichen 206 im Punkt 3 nur vor an der Haltelinie zu halten. Ist diese nicht vorhanden ist an der Sichtlinie zu halten. Die gelbe Markierung ist sehr weit hinten aufgebracht und sollte den Begebenheiten angepasst werden.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 24.06.2024 - 16:51
bitte weiterlesen
PermalinkIhre Ausführung zu VZ.206 ist korrekt.
Für die Frage, wo zu ggfs. noch zu halten ist, sind jedoch die Erläuterungen zur Haltlinie (VZ.294) einschlägig:
"Wer ein Fahrzeug führt, muss hier [an der Haltlinie] anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten."
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Di., 25.06.2024 - 08:25
Antwort auf Haltelinie von Gast (nicht überprüft)