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Ich stimme der Zustandsbeschreibung zu.
Dadurch, dass es hier keinen Gehweg gibt, hat der Fußverkehr mind. "bei Dunkelheit" im Gänsemarsch zu gehen. (vgl. StVO §25)

Zu den vorgschlagenen Lösungen sei gesagt, dass sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur für eine Verkehrsart (B) kaum rechtlich sicher umsetzen lässt.

Die "Bonusfrage" kann ganz einfach beantwortet werden: auf der Fahrbahn.
So, wie die gegenständlichen Kinder z.B. auch in der Fahrradstraße zwischen Im Wehrigt/Theob.-Renner-Str fahren dürfen. Oder in der Straße An der Riese auf der Fahrbahn radeln.

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