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Wie vom Vorschreiber erwähnt handelt es sich bei der Straßenfläche der Prüssingstraße in meinen Augen nicht um eine Privatfläche. Auf der rechten Seite der Fotografie sehen Sie die Prüssingstraße 4 und folgend, mittig (abgesperrt mit Flatterband) folgt die theoretisch öffentliche Straße (welche seit geraumer Zeit auch eine Tempo 30- Zone ist, was ich auf Privatgrund relativ sonderbar finde, ebenso wie gelegentlich angebrachte Knöllchen) und links nicht im Bild ist die Prüssingstraße 1 und folgend.

Es ist weithin erkennbar, dass es sich um ein öffentliches Grundstück handelt. Entsprechend sollte es auch behandelt werden und die Absperrung der öffentlichen Straße auch als solche geahndet werden, wenn sie nicht beantragt war.

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