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wie kann denn in einem verkehrsberuhigten Bereich (nein, keine Spielstraße), in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit "Schrittgeschwindigkeit" gilt, ein erhöhtes Unfallrisiko bestehen?
Wenn dem so ist, sollte dann bitte folgerichtig die Einfahrt für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden, um dem "erhöhten Unfallrisiko" entgegenzuwirken.

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