...und es geht v.a. um die Gefährdung von Fußgängern, die auf der parallel zur Straße "Am Neutor" stadtauswärts laufnd die Ebertstrasse überqueren und denen regelmäßig der Vorrang von abbiegenden Fahrzeugen genommen wird. Den §9, Absatz 3 der STVO, die hier Fußgängern eindeutigen Vorrang einräumt, scheinen die wenigsten Fahrzeuglenker zu kennen.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1153
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
261
Graffiti
6
Laterne
1563
Müll
2460
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
588
Sonstiges
1968
Spielplatz/Sportanlage
276
Stadtbäume
622
Stadtgrün
662
Stadtwald/Wanderwege
863
Straße/Gehweg/Radweg
4960
Straßenreinigung/Winterdienst
729
Straßenschild
1298
...und es geht v.a. um die…
Permalink