...und es geht v.a. um die Gefährdung von Fußgängern, die auf der parallel zur Straße "Am Neutor" stadtauswärts laufnd die Ebertstrasse überqueren und denen regelmäßig der Vorrang von abbiegenden Fahrzeugen genommen wird. Den §9, Absatz 3 der STVO, die hier Fußgängern eindeutigen Vorrang einräumt, scheinen die wenigsten Fahrzeuglenker zu kennen.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
884
Diskriminierende Werbung
8
Gewässer
196
Laterne
1065
Müll
1703
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
407
Sonstiges
1516
Spielplatz/Sportanlage
205
Stadtbäume
406
Stadtgrün
412
Stadtwald/Wanderwege
541
Straße/Gehweg/Radweg
3436
Straßenreinigung/Winterdienst
605
Straßenschild
965
...und es geht v.a. um die…
Permalink