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<p>Auch wenn ein Gehweg nicht mittels Beschilderung für den Radverkehr freigegeben ist, dürfen Radfahrer ihn benutzen (§ 2 Abs. 5 StVO). Es ist also eine müßige Diskussion ob oder ob doch nicht.......</p>

<p>&nbsp;</p>

<p>Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme wäre wohl derzeit der beste Weg.&nbsp; :-)</p>

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