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Noch eine Anmerkung zu meinem selbst gemeldeten Mangel:

Welchen Sinn hat das abgebildete Verkehrszeichen "286 eingeschränktes Haltverbot" an dieser Stelle? Das Zeichen bedeutet:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden.“

Soll man dort im Ernst bis zu drei Minuten stehen dürfen? Während dieser Zeit dürfte kein folgendes Fahrzeug überholen (durchgezogene Linie!) mit der Folge eines unübersehbaren Rückstaues bis zur Kreuzung Winzerlaer / Rudolstädter Straße.

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