An der Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahme gibt es sicher wenig Zweifel, lediglich die rücksichtlose Art und Weise wurde hier kritisiert.
Warum genehmigt die Stadt Jena über Monate, vielleicht Jahre, die Sperrung eines öffentlichen Gehweges, obwohl sich daraus für Fußgänger neue Risiken durch den erforderlichen Straßenseitenwechsel bei gleichzeitigem Wegfall der einzigen sicheren Querungsmöglichkeit (Fußgängerüberweg) an der betroffenen Stelle ergeben?
Warum wird der Hauseigentümer nicht zu einer Sicherungsmaßnahme am Haus selbst aufgefordert, sodass Beeinträchtigungen der öffentlichen Verkehrswege vermieden werden können?
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