An der Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahme gibt es sicher wenig Zweifel, lediglich die rücksichtlose Art und Weise wurde hier kritisiert.
Warum genehmigt die Stadt Jena über Monate, vielleicht Jahre, die Sperrung eines öffentlichen Gehweges, obwohl sich daraus für Fußgänger neue Risiken durch den erforderlichen Straßenseitenwechsel bei gleichzeitigem Wegfall der einzigen sicheren Querungsmöglichkeit (Fußgängerüberweg) an der betroffenen Stelle ergeben?
Warum wird der Hauseigentümer nicht zu einer Sicherungsmaßnahme am Haus selbst aufgefordert, sodass Beeinträchtigungen der öffentlichen Verkehrswege vermieden werden können?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1215
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
297
Graffiti
182
Laterne
1829
Müll
2856
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
652
Sonstiges
2163
Spielplatz/Sportanlage
300
Stadtbäume
702
Stadtgrün
785
Stadtwald/Wanderwege
1009
Straße/Gehweg/Radweg
5533
Straßenreinigung/Winterdienst
892
Straßenschild
1434
An der Notwendigkeit der…
Permalink