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<p>Werter Gast,</p>

<p>selbstverständlich werden Mängel vor Veröffentlichung geprüft. Außer Rede steht auch, dass solche Meldungen nicht solidarisch sind. Da aber hier ein Verstoß seitens der Eigentümer gegen die derzeitige Landesverordnung vorliegt, sind wir verpflichtet diesem Mangel entsprechend nach zugehen. Somit ist der Mangel aus Sicht des Melders auch zu publizieren.</p>

<p>Dennoch würden auch wir es befürworten, wenn derart Meldungen direkt beim entsprechenden Fachdienst "Ordnungsamt" eingehen würden.</p>

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