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Ortsangabe fehlt: Kreuzung Von-Hase-Weg/Thomas-Mann-Straße/Nollendorfer Straße.

Die 5 Meter, die an der Kreuzung freizuhalten sind [§12 (3) StVO] werden dort nie freigehalten. Die eigentliche Kreuzung auch nicht. Man fährt dort beim Rechtsabbiegen immer blind in den potentiellen Gegenverkehr.

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