<p>Das Wenigenjenaer Ufer ist ein erst vor wenigen Jahren neugebaute Straße, die nicht bei jeder Änderung der StVO wieder umgebaut werden kann. Mit der Kennzeichnung als Fahrradstraße wurden den Radfahrern umfangreiche rechte eingeräumt. Wenn der seitliche Abstand beim Überholen / Begegnen nicht eingehalten werden kann, mauss mann als Führer eines Kraftfahrzeuges notfalls wohl anhalten. Zumindest ist das nicht verboten, verkehrsbedingt anzuhalten.</p>
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1117
Diskriminierende Werbung
15
Gewässer
252
Laterne
1455
Müll
2323
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
560
Sonstiges
1908
Spielplatz/Sportanlage
271
Stadtbäume
594
Stadtgrün
640
Stadtwald/Wanderwege
828
Straße/Gehweg/Radweg
4757
Straßenreinigung/Winterdienst
696
Straßenschild
1239
Fahrradstraße
Permalink