<p>Das Wenigenjenaer Ufer ist ein erst vor wenigen Jahren neugebaute Straße, die nicht bei jeder Änderung der StVO wieder umgebaut werden kann. Mit der Kennzeichnung als Fahrradstraße wurden den Radfahrern umfangreiche rechte eingeräumt. Wenn der seitliche Abstand beim Überholen / Begegnen nicht eingehalten werden kann, mauss mann als Führer eines Kraftfahrzeuges notfalls wohl anhalten. Zumindest ist das nicht verboten, verkehrsbedingt anzuhalten.</p>
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