Als Radfahrer wissen Sie sicher, dass benutzungspflichtige Radwege durch Zeichen 237 StVO gekennzeichnet werden. Ein auf den Boden aufgemaltes Piktogramm ersetzt dieses Zeichen nicht und ordnet folglich auch keine Benutzungspflicht an.
Entsprechend der Beschilderung sind derzeit die Fahrbahn oder der in Richtung Osten rechts verlaufende baulich angelegte Radfahrstreifen die dem Radverkehr zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen. Der nicht freigegebene Gehweg ist für Radfahrer tabu, wie es der in der Mängelmeldung zitierte Polizist angegeben hat.
Leider hat die Verwaltung ihre ganz eigene, verkehrsrechtlich nicht begründbare Meinung, wonach die Freigabe des Gehwegs aus dem Aufstellen der Umleitungsschilder auf selbigen zu interpretieren ist.
(nachzulesen unter Mängelmeldung #4363-2020 und #4364-2020)
Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass auch Kraftfahrzeuge den Gehweg befahren dürfen, wenn deren Umleitungsschilder nicht auf der Straße, sondern auf den Gehwegen stehen ...
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