#4358-2020

Beschreibung des Mangels

Wie verhalte ich mich hier als Radfahrer rechtskonform? Der Polizist meinte ich darf hier nicht auf dem Gehweg fahren, da dieser nicht für Radfahrer freigegeben ist. Das Umleitungsschild sagt hingegen ich soll hier entlangfahren.
Und was machen all die Entgegenkommenden Radfahrer auf dem Bordstein obwohl es einen Radweg gibt?

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.924083789378, 11.591142117977

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Dieser Bereich ist nicht mehr als Umleitung vorgesehen, da die Landfeste wieder geöffnet ist. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4450-2020, die neue ID ist: #4358-2020.

Kommentare

Diese Regelung wird sehr konsequent ausgesessen, dieser Mangel wurde schon oft hier gemeldet, aber geändert hat sich bisher nichts. Es gab zwischenzeitlich eine Freigabe (zumindest in eine Richtung ausgeschildert) wo es als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert war. Aber das Schild ist inzwischen wieder abgebaut.

Alle Radfahrer müssen auf dem Radweg fahren und nicht auf dem Fußweg. Der Radweg ist sogar als Radweg gekennzeichnet. So dass es sogar alle Radfahrer verstehen können.

Richtig ist, daß Radfahrer nicht auf Fußwegen fahren dürfen (wenn sie keine Kinder unter 11 Jahren begleiten). Aber welchen Radweg meinen Sie bitteschön? Dort ist meines Wissens keiner, schon gar kein benutzungspflichtiger! Hier geht es um die Fahrtrichung Osten.

Als Radfahrer wissen Sie sicher, dass benutzungspflichtige Radwege durch Zeichen 237 StVO gekennzeichnet werden. Ein auf den Boden aufgemaltes Piktogramm ersetzt dieses Zeichen nicht und ordnet folglich auch keine Benutzungspflicht an.
Entsprechend der Beschilderung sind derzeit die Fahrbahn oder der in Richtung Osten rechts verlaufende baulich angelegte Radfahrstreifen die dem Radverkehr zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen. Der nicht freigegebene Gehweg ist für Radfahrer tabu, wie es der in der Mängelmeldung zitierte Polizist angegeben hat.
Leider hat die Verwaltung ihre ganz eigene, verkehrsrechtlich nicht begründbare Meinung, wonach die Freigabe des Gehwegs aus dem Aufstellen der Umleitungsschilder auf selbigen zu interpretieren ist.
(nachzulesen unter Mängelmeldung #4363-2020 und #4364-2020)
Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass auch Kraftfahrzeuge den Gehweg befahren dürfen, wenn deren Umleitungsschilder nicht auf der Straße, sondern auf den Gehwegen stehen ...

Das Irre an der Geschichte ist ja auch, daß seit Inkrafttreten der Umleitung an dieser Stelle immer wieder mal eine andere Kennzeichnung zu finden war (Komb. Fuß/Radweg, Fußweg mit Radfahrer frei, reiner Fußweg, gar kein Schild); und meiner Erinnerung nach hatte die Fußgängerampel über das Camsdorfer Ufer kurzzeitig auch mal ein Radfahrersymbol auf der Scheibe...
D.h., ich müßte eigentlich jeden Tag erstmal stehenbleiben und recherchiern: Wo darf/muß ich heute langfahren!

Sehr geehrtes Mängelmelderteam,
warum wird dieser beleidigende Kommentar " ... die mit den weichen Birnen ..." hier veröffentlicht? Ansonsten sind Sie doch auch überaus kritisch, insbesondere dann wenn das Verhalten von Autofahrern oder die Zustände die die Stadt zu verantworten hat, bemängelt werden. Es verstärkt sich immer mehr der Eindruck, dass das Mängelmelderteam die Beiträge sehr einseitig bewertet und zensiert.

<p>Vielen Dank für den Hinweis. Der Kommentar wurde bereits in Absprache mit dem Melder angepasst. Bei der aktuellen Vielzahl von Kommentar-/u. Mangeleingängen können auch wir nicht ausschließen, dass es vereinzelt in der Bearbeitung zu derartigen Unannehmlichkeiten kommen kann. Dennoch sind wir bestrebt solche Fehler auf ein Minimum zu beschrenken.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

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