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Vielen Dank für die Antwort.
Es sei jedoch klargestellt, dass die Novelle der StVO 2020 sehr wohl in Kraft getreten ist.
Dies umfasst u.a. die dort verankerten Mindestabstände beim Überholen von Rad Fahrenden, die Möglichkeit der Errichtung von Fahrradzonen und auch das neue VZ. 277.1, welches das Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige KFZ verbietet. Übrigens wurde in Weimar, nur knapp 25km Luftlinie entfernt, ein solches Verkehrszeichen angebracht. Medial begleitet!

Und der Fachdienst der Stadt Jena vertritt die Meinung, dass die Novelle der StVO nicht in Kraft gesetzt wurde?
Richtig ist, dass die in diesem Zusammenhang ebenfalls überarbeitete BKatV (als Länderentscheidung) außer Kraft gesetzt(!) wurde. Nachdem sie - wie auch die StVO - sehr wohl in Kraft trat.

Es ist auch in gewisser Weise verstörend, dass das Halten auf Schutzstreifen als hinderlich und sogar gefährdend gesehen wird und dies in der StVO entsprechend Berücksichtigung fand - aber der Fachdienst der Stadt Jena dies nicht sehen will und ausgerechnet über den Winkelzug "ist nicht in Kraft getreten" dem Radverkehr weiterhin die Kalte Schulter zeigt, das Halten nicht nur duldet, sondern explizit zulässt.

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