#5242-2021

Beschreibung des Mangels

Seit der letzten StVO-Novelle vor knapp einem Jahr ist auch das Halten auf Radfahrschutzstreifen verboten. Die Beschilderung an dieser Stelle suggeriert jedoch, dass nur das Parken verboten wäre.
Bitte prüfen Sie, ob das Zeichen 286 gegen ein Zeichen 283 ausgetauscht werden sollte.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.924266049612, 11.574453413486

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

auf Grund eines juristischen Formfehlers wurde die Novelle zur StVO im Jahr 2020 nicht in Kraft gesetzt.

Eine Änderung der Beschilderung ist also nicht angezeigt.

Sehr geehrter Herr,

jetz ist es aber genug mit der Erbsenzählerei. Halt- und Parkverbote richten sich an die Fahrbahn. Sie wollen doch sicher auch nicht, dass neben dem Radfahrstreifen (vielleicht noch halb darauf ordnungswidrig) geparkt wird ?

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #5334-2021, die neue ID ist: #5242-2021.

Kommentare

Vielen Dank für die Antwort.
Es sei jedoch klargestellt, dass die Novelle der StVO 2020 sehr wohl in Kraft getreten ist.
Dies umfasst u.a. die dort verankerten Mindestabstände beim Überholen von Rad Fahrenden, die Möglichkeit der Errichtung von Fahrradzonen und auch das neue VZ. 277.1, welches das Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige KFZ verbietet. Übrigens wurde in Weimar, nur knapp 25km Luftlinie entfernt, ein solches Verkehrszeichen angebracht. Medial begleitet!

Und der Fachdienst der Stadt Jena vertritt die Meinung, dass die Novelle der StVO nicht in Kraft gesetzt wurde?
Richtig ist, dass die in diesem Zusammenhang ebenfalls überarbeitete BKatV (als Länderentscheidung) außer Kraft gesetzt(!) wurde. Nachdem sie - wie auch die StVO - sehr wohl in Kraft trat.

Es ist auch in gewisser Weise verstörend, dass das Halten auf Schutzstreifen als hinderlich und sogar gefährdend gesehen wird und dies in der StVO entsprechend Berücksichtigung fand - aber der Fachdienst der Stadt Jena dies nicht sehen will und ausgerechnet über den Winkelzug "ist nicht in Kraft getreten" dem Radverkehr weiterhin die Kalte Schulter zeigt, das Halten nicht nur duldet, sondern explizit zulässt.

Halt- und Parkverbote richten sich an Verkehrsteilnehmer und nicht an bestimmte Verkehrsflächen.
In dem hier aufgezeigten Abschnitt existiert entgegen der Behauptung kein Radfahrstreifen.
Auch wenn ein Radfahrstreifen existieren würde, besteht ein Halt- und Parkverbot links neben einem Radfahrstreifen. Das ergibt sich aus der StVO, Anlage 3 zu Z.295, dort Absatz 2, Punkt a).

Da nun aber ein Schutzstreifen vorhanden ist, darf hier laut in Kraft getretener StVO nicht gehalten und nicht geparkt werden. Auch das Halten links neben einem Schutzstreifen ist entsprechend StVO nicht zulässig. Denn es ist am rechten Fahrbahnrand zu Halten/Parken. Dort, wo der Schutzstreifen als Teil der Fahrbahn verläuft.

Wenn der Fachdienst Fehlverhalten beim Parken und Halten erwartet, ist entsprechend zu handeln. Dies kann durch Behebung des zu beobachtenden Vollzugsdefizites bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs geschehen oder bspw. durch die Anordnung eines expliziten Haltverbotes (Z.283) zur Verdeutlichung der bestehenden Regelung (Haltverbot auf Schutzstreifen)

Hallo,
die Beschilderung ist doch wirklich doppelt gemoppelt. Es gilt beim Schutzstreifen ein Halteverbot, daher muss da auch kein Schild hängen. Ich denke es soll keine Doppelbeschilderung geben?

Klartext

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