Das Abstellen der E-Tretroller ist auf Gehwegen möglich, wenn die Mindestdurchgangsbreite gewährleistet ist.
Jedes Fahrzeug sollte mit einem Aufkleber mit gut sichtbaren Angaben zur Kundenhotline und E-Mail-Adresse versehen sein, damit Beschwerden über falsch abgestellte Fahrzeuge direkt an den Anbieter gerichtet werden können.
Nach Auskunft der Ordnungsbehörde gibt es dbzgl. kaum Probleme.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1215
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
297
Graffiti
182
Laterne
1831
Müll
2856
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
652
Sonstiges
2163
Spielplatz/Sportanlage
300
Stadtbäume
706
Stadtgrün
786
Stadtwald/Wanderwege
1010
Straße/Gehweg/Radweg
5538
Straßenreinigung/Winterdienst
892
Straßenschild
1436
Zur Zeit nehmen die E-Tretroller...
Permalink