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Bei der Überprüfung der Markierungen bitte direkt den gesamten Verkehrsberuhigten Bereich neu ordnen.

Die vorhandenen Parkmarkierungen sind nicht zulässig, da die verfügbare Fahrbahnbreite bis zum Bordstein des östlichen Gehweges viel zu gering ist. Ein Befahren des Abschnittes mit zweispurigen Fahrzeugen ist nicht möglich, bzw. nur unter Nutzung des Gehweges. Dies ist auch in einem vbB nicht zulässig.

Wenn die Stadt sich hier also entscheidet, einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen (bei dem die Aufenthaltsqualität im Vordergrund steht...), so sind entweder:
- Parkmarkierungen so aufzubringen, dass die Fahrbahnbreite ein Befahren zulässt (also nur schmale Parkplätze für Motorräder, Roller etc ausweisen)
oder
- der Gehweg zurückzubauen

Auch wenn es in einem verkehrsberuhigten Bereich keine Gehwege geben soll, so hat sich die Stadt Jena offensichtlich dazu entschieden, den Gehweg bestehen zu lassen. Im vbB gelten gewisse "Sonderregeln", wie z.B. die explizite Erlaubnis, dass Fußgänger die gesamte Fläche nutzen können. Für KFZ gibt es jedoch keine derartige Sonderregelung, weshalb weiterhin §2 StVO gilt: Fahrbahnnutzung. Verbot der Nutzung des Gehweges.

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