Es handelt sich bei der Markierung um einen Schutzstreifen.
Ein Schutzstreifen ist KEIN Radweg.
Der Schutzstreifen ist auch nicht "zu schmal", sondern entspricht hier grundsätzlich der VwV-StVO.
Die "Verkehrssicherheit!" ergibt sich dann auch nicht aus einem Rückschnitt des Grüns, sondern aus der Fahrweise der am Straßenverkehr Teilnehmenden.
Mit dem Rad: so weit links fahren, dass das Grün nicht in die Speichen/Schaltung kommt.
mit dem KFZ: beim Überholen die vorgeschriebenen 1,5m seitlichen Abstand einhalten. Auf Grund des verfügbaren Fahrbahnquerschnitts ist auch bei bestens zurückgeschnittenem Grün ein Überholen bei Gegenverkehr eigentlich nicht StVO-konform möglich.
Fazit: Das Grün kann gerne zurückgeschnitten werden. Aussagen zur Verkehrssicherheit sind in erster Linie an die Fahrzeugführenden zu richten.
kein Radweg
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