Wie schaut das aus mit dem generellen Halteverbot auf Radverkehrsanlagen?
Trotz T30 wird an der Stelle im Bild ab der Käthe-Kollwitz-Straße ein benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen, der der Antwort oben folgend dann wieder zu einem Drittel mit Kraftfahrzeugen beparkt werden dürfte. Wo findet sich die zugehörige Ausnahmeregelung für Elektrokleinstfahrzeuge?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1223
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
300
Graffiti
193
Laterne
1852
Müll
2877
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
657
Sonstiges
2186
Spielplatz/Sportanlage
303
Stadtbäume
721
Stadtgrün
797
Stadtwald/Wanderwege
1034
Straße/Gehweg/Radweg
5598
Straßenreinigung/Winterdienst
894
Straßenschild
1447
Wie schaut das aus mit dem…
Permalink