Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Mängelmelder Service-Team
- Geokoordinaten
- 50.931737249521, 11.590121984455
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Bei dem von Ihnen gemeldeten Anliegen, liegt leider kein Mangel vor. Grundsätzlich können die E-Scooter – außer in den Verbotszonen am Saaleufer – innerhalb der Stadt überall unter gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer abgestellt werden. Hier sind wir für das umsichtige Mitdenken aller Nutzer dankbar. Dies ist auch entsprechenend in den Nutzungsbedingungen des Anbieters hinterlegt.
Ihr Mängelmelder-Team
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #8562-2022, die neue ID ist: #8452-2022.
Kommentare
Wie schaut das aus mit dem…
PermalinkWie schaut das aus mit dem generellen Halteverbot auf Radverkehrsanlagen?
Trotz T30 wird an der Stelle im Bild ab der Käthe-Kollwitz-Straße ein benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen, der der Antwort oben folgend dann wieder zu einem Drittel mit Kraftfahrzeugen beparkt werden dürfte. Wo findet sich die zugehörige Ausnahmeregelung für Elektrokleinstfahrzeuge?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 22.06.2022 - 16:47