<p>Das Gesetz besagt: »Frühere Übermittlungen sind gegebenenfalls zu berichtigen und zu ergänzen« (IfSG §11). Danach ist eine Summierung von Infektionsfällen möglich und widerspricht nicht der Gesetzeslage.</p>
<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>
<p>Das Gesetz besagt: »Frühere Übermittlungen sind gegebenenfalls zu berichtigen und zu ergänzen« (IfSG §11). Danach ist eine Summierung von Infektionsfällen möglich und widerspricht nicht der Gesetzeslage.</p>
<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>
Das Gesetz besagt: »Frühere…
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