Anders als früher handelt es sich nun nicht mehr um einen verkehrsberuhigten Bereich, in dem Fußgänger die meisten Rechte genossen. In der nun ausgewiesenen T30-Zone müssen Fußgänger bei Dunkelheit entsprechend §25(1) am Fahrbahnrand hintereinander gehen oder den Seitenstreifen benutzen, um die Auto- und Radfahrer nicht zu gefährden.
Hilfreich sind außerdem helle oder reflektierende Kleidung und das Gehen am linken Fahrbahnrand, um so entgegenkommende Fahrzeuge rechtzeitig wahrnehmen und ggf. ausweichen zu können.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1185
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
278
Graffiti
142
Laterne
1729
Müll
2701
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
634
Sonstiges
2084
Spielplatz/Sportanlage
289
Stadtbäume
645
Stadtgrün
680
Stadtwald/Wanderwege
946
Straße/Gehweg/Radweg
5260
Straßenreinigung/Winterdienst
869
Straßenschild
1377
Anders als früher handelt es…
Permalink