Seit fast drei Wochen parkt ein „herrenloser“ Anhänger (siehe Foto) vor dem Grundstück Jena, Ziegenhainer Straße 57. Er wurde in dieser Zeit nicht von der Stelle bewegt (siehe StVO Paragraph 12, Abs. 3b) und sehr fahrlässig abgestellt, so daß er möglicherweise auch auf die Straße rollen könnte. Um einen Schaden abzuwenden, bitte ich hiermit schnellstens um Kontrolle des Sachverhaltes und ggf.