#10693-2023

Beschreibung des Mangels

Die neu gebaute Straße wurde ausgewiesen als "Fahrradstraße" mit "Anlieger-frei" Regelung. Dies stellt einen massiven Rückschritt zur vorherigen "Verkehrsberuhigter Bereich" Regelung dar, da die zulässige Geschwindigkeit jetzt 30 km/h beträgt , was für so einen auch von Fußgängern stark frequentierten Weg viel zu hoch ist, zumal es keine Fußwege gibt und die Fußgänger auf der Straße am Fahrbahnrand gehen müssten, was beim einzigen Zugang zu den hinteren Sportfeldern verständlicherweise niemand macht. Da es sich bei der Straße außerdem um eine Sackgasse handelt und es praktisch keinen Durchgangsverkehr gibt hebelt die "Anlieger-frei" Regelung den Sinn und Zweck einer Fahrradstraße komplett aus da jedes Auto was die Straße passiert ein "Anliegen" vorweisen kann (Parken um zum Sport zu gehen oder jemanden abholen reicht ja aus). Die neu gebaute Straße hat also Verkehrstechnisch exakt das gleiche Aufkommen wie vorher (wahrscheinlich sogar mehr Autos da der hintere Parkplatz massiv ausgebaut wurde) nur das die zulässige Geschwindigkeit für Autos höher ist (was auch ordentlich ausgenutzt wird) und Fußgänger massiv den kürzeren ziehen.

Ich möchte darum bitte das eine der folgenden Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und Kinder umgesetzt wird:
A) Abschaffen der Fahrradstraße und Wiederherstellen des Verkehrsberuhigten Bereiches
B) Beibehalten der Fahrradstraße und zusätzliches Beschränken der Geschwindigkeit für KFZ auf 10 km/h
C) Beibehalten der Fahrradstraße, komplett Sperrung für den KFZ Verkehr und Teilung der Straße in getrennten Fuß- und Radweg
D) Beibehalten der Fahrradstraße und Anlegen eines Baulich getrennten Fußweges

Bonusfrage: Wie sollen eigentlich Kinder unter 8 Jahren mit dem Fahrrad zu den Sportfeldern (die primär durch Kinder genutzt werden) kommen, die Fahrradstraße dürfen sie ja nicht befahren.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.914758356391, 11.586062550414

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird die Beschilderung samt Standorten angepasst. Die von Ihnen gewünschte Aufhebung der Fahrradstraße wird es nicht geben. Nach vielen Beobachtungen vor scheint aus unserer Sicht der Verkehrsablauf sicher zu sein. Fugänger die den Weg bei Dunkelheit belaufen werden von heranfahrenden Radfahrern mit Licht oder Autofahrern mit Licht erkannt. Als Verkehrsteilnehmer hat man seine Geschwindigkeit den Gegenheiten anzupassen, somit bei eingeschränkten Sichtbeziehungen langsamer zu fahren. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #10806-2023, die neue ID ist: #10693-2023.

Kommentare

Ich stimme der Zustandsbeschreibung zu.
Dadurch, dass es hier keinen Gehweg gibt, hat der Fußverkehr mind. "bei Dunkelheit" im Gänsemarsch zu gehen. (vgl. StVO §25)

Zu den vorgschlagenen Lösungen sei gesagt, dass sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur für eine Verkehrsart (B) kaum rechtlich sicher umsetzen lässt.

Die "Bonusfrage" kann ganz einfach beantwortet werden: auf der Fahrbahn.
So, wie die gegenständlichen Kinder z.B. auch in der Fahrradstraße zwischen Im Wehrigt/Theob.-Renner-Str fahren dürfen. Oder in der Straße An der Riese auf der Fahrbahn radeln.

Klartext

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