#13225-2024

Beschreibung des Mangels

Die Beschilderung auf diesem Parkplatz vor dem Netto in Lobeda Ost ist nicht eindeutig.
Ist es ein öffentlicher Parkplatz der von Mo-Sa von 08:00 - 20:00 Uhr mit Parkscheibe 2 Stunden und nach 20 Uhr ohne Beschränkung genutzt werden darf? Oder gelten hier die Regeln des Privatunternehmens.
Könnten sie dies klären lassen? Vielen Dank.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
Geokoordinaten
50.880963222007, 11.630806809944

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#13225-2024" wurde gemeldet.

Eine Erklärung zur Beschilderung ist in den Kommentaren aufgeführt. Ihr Mängelmelder-Team

Der Status des Mangels "#13225-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

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Kommentare

Die Bedeutung des Zeichen 314 und seiner Zusatzzeichen ist in der Anlage 3 zur STVO unter der laufenden Nummer 7 (hier insbesondere 2a und 2b) erläutert.
Der Parkplatz ist nur für die angegebene Zeit (Mo-Sa, 8-20 Uhr) ausgewiesen und dabei mit Parkscheibe zu benutzen.
Da es sich um ein privates Gelände handelt kann der Eigentümer dies bestimmen und auch die Durchsetzung an ein weiteres Unternehmen (hier Contipark) delegieren.

Kurze Nachfrage, zwecks Klarstellung: Die Bedingungen des Privatunternehmens gelten also nur zwischen 20 - 8 Uhr?
Dann noch ein Hinweis, wenn man von der Ampelkreuzung Erlanger Allee / Carolinenstraße auf den Parkplatz auffährt ist die Regelung des Privatunternehmens nicht ersichtlich, dort gibt es nur Zeichen 314 mit Zusatzzeichen.

Das Hinweisschild der Firma Contpark ist kein Verkehrszeichen im Sinne der StVO.
Verkehrsrechlich bestimmt ist, daß Mo-Sa 8-20 Uhr dort maximal 2 Stunden unter Nutzung einer Parkscheibe geparkt werden darf, SONST NICHT, da kein weiteres Zeichen wie z.B. 1042-37 angebracht ist.
Befahren (und auch Betreten) des Geländes außerhalb dieser Zeit kann der Eigentümer nach billigem Ermessen untersagen, muß dies aber auch selbst durchsetzen, da es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.