#14021-2024

Beschreibung des Mangels

Prinzipiell ist es zu begrüßen den Verkehr zur Stauvermeidung durch die Haltstelle zu führen, so wie es aktuell umgesetzt ist ist jedoch die Sicherheit der Fußgänger massiv gefährdet und die Umsetzung ist bitte dringend zu überdenken.

Es gibt zwei Probleme:
1. Zu den Stoßzeiten am Nachmittag überfahren Autos die Ampel, stehen dann im Rückstau vom schwarzen Bären (komplette Haltstelle zugestellt), parken zum Teil die Fußgängerquerung komplett zu und/oder fahren nachdem sich der Stau im Haltestellenbereich gelöst hat genau in dem Moment los wo die Fußgängerampel auf grün schaltet (die im Bild beispielhaft gezeigten weißen und schwarzen Auto stehen dort nicht sondern sind gefahren).
2. Die mittlere Fußgängerampel scheint nicht mit der Straßenbahn Richtung Süden/Stadtzentrum synchronisiert zu sein. Heute Nachmittag bekamen die Fußgänger grün und ca. 5 Sekunden später fuhr noch eine Straßenbahn mit voller Geschwindigkeit aus der Haltstellt Richtung Stadtzentrum. Früher gab es hier das gelbe Blinklicht was eindeutig bedeutet das die Fußgänger auf die Straßenbahn achten müssen - jetzt haben Fußgänger durch die neue mittlere Ampel explizit grün, da sollte im gleichen Moment keine Straßenbahn fahren dürfen!

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
In Bearbeitung
Abteilung
Elektrotechnik
Geokoordinaten
50.92869932015, 11.590674331604

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#14021-2024" wurde gemeldet.

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Kommentare

Ich kann mich der Meldung nur anschließen. Die Überquerung der Kreuzung ist schon länger abenteuerlich für Fußgänger. Dazu kommt der enge Bereich, den sich Fußgänger und Radfahrer teilen müssen und die gefühlt unendlich vielen Bordsteinkanten.

Gestern auch zwei mal erlebt wie eine Straßenbahn die Fußgängerquerung Aufgrund des Rückstaus komplett zugestellt hatte so das Fußgänger um die komplette Bahn drum herum laufen mussten. So funktioniert das mit der Umleitung auf jeden Fall nicht und kann auch so nicht bleiben!

Die StVO ist eigentlich in Bezug auf Einfahren in Kreuzungsbereiche recht deutlich:
§ 11 Abs. 1 StVO:
" Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste."

Wir haben hier also erneut ein klares Durchsetzungsdefizit bei der StVO. Dieses Defizit lässt sich auch nicht mit noch mehr Ampeln, noch mehr Verkehrszeichen, noch mehr Hinweisschilderchen beheben.

Klartext

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