Beschreibung des Mangels
Meldung eines ordnungswidrig abgestellten Baumaterials auf einem Parkplatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem Foto ist zu erkennen, dass Baumaterial auf einem öffentlichen Parkplatz abgeladen wurde. Dies führt zu einer unzulässigen Zweckentfremdung von Parkraum und verschärft die ohnehin angespannte Parksituation in diesem Gebiet.
Gemäß § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Abstellen von Gegenständen auf öffentlichen Parkplätzen ohne entsprechende Genehmigung unzulässig. Zudem könnte hier ein Verstoß gegen § 32 StVO vorliegen, da das Abladen und Lagern von Gegenständen auf der Straße eine Verkehrsgefährdung darstellen kann.
Ich bitte um eine Prüfung der Situation und gegebenenfalls um die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung des Hindernisses.
Mit freundlichen Grüßen
Bewohner
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverwaltung Mitte
- Geokoordinaten
- 50.931998036557, 11.569812425494
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