Beschreibung des Mangels
Sehr geehrte Damen und Herren!
Durch abgestellte Fahrzeuge mehrerer Hausmeisterdienste (zeitweilig bis zu 10 Kfz) im Bereich Saalstraße, zwischen Kirchplatz und Schlossgasse, wird der, baustellenbedingt ohnehin erschwerte Lieferverkehr, massiv beeinträchtigt. Diese Situation ereignet sich morgens, (wochen)täglich über den Zeitraum von mindestens einer Stunde und das mittlerweile seit Jahren. Das gipfelte heute, 02.07.2025, darin, dass die bereitgestellten Mülltonnen nicht geleert werden konnten. Es ist offensichtlich, dass die vielen Hausmeister sich dort zusammenfinden um Kaffee zu trinken, zu rauchen, Konversation zu halten und keinen berufsbedingten Einsatz haben. Zusätzlich muss wohl von einer abstrakten Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern ausgegangen werden.
Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen!
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.928814038877, 11.588753260993
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#17767-2025" wurde gemeldet.
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Der Status des Mangels "#17767-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Sehr geehrter Melder, der Begriff zum Lieferverkehr ist in der Straßenverkehrsordnung leider nicht genau definiert. Was darunter genau zu verstehen ist, hat das Oberlandesgericht Thüringen einst in einem Urteil geklärt. Mit der Ausnahme für den Lieferverkehr soll Gewerbetreibenden ein sinnvoller Geschäftsbetrieb ermöglicht werden. Dem widerspräche aber eine so strenge Interpretation des Begriffs, wie sie das Amtsgericht Jena angewendet hat. Entscheidend sei zunächst, dass der Lieferverkehr geschäftsmäßig - nicht privat - ist und zudem der Lieferort in der Fußgängerzone liegt, um auszuschließen, dass diese den Fußgängern vorbehaltene Zone für Durchfahrten zur Abkürzung genutzt wird, entschieden die Jenaer Richter (OLG Thüringen, Urteil v. 17.07.2012, Az.: 1 Ss Rs 67/12 (146). Wir werden daher den von Ihnen benannten Bereich, außerhalb der Fußgängerzonenzeiten, weniger Aufmerksamkeit schenken. Eine Gefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer schätzen wir eher als gering ein. Zudem haben Fahrräder in einer Fußgängerzone, wenn sie, wie in Jena, erlaubt werden, in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Mit den entsprechenden Firmen werden wir jedoch ins Gespräch gehen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung
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