Beschreibung des Mangels
Im Ziegelmühlenweg wurde zur Kennzeichnung eines absoluten Halteverbotes auf der linken Strassenseite die Schilder zur rechtsseitigen Aufstellung verwendet. Dies ist falsch und irreführend. Ich habe mal in der Fahrschule gelernt, zeigt der Pfeil zum Fussweg hin, wird das Ende des Verbots-, Gebots- oder Hinweisschildes gekennzeichnet. Das abgebildete Schild ist der Anfang eines absoluten Halteverbotes auf der rechten Seite-Zeichen 283-20- und sollte demnach auch rechts aufgestellt werden. Sollte allerdings die linke Seite der Strasse markiert werden, wegen der dort befindlichen (weiter wandernden) Baustelle, sind auch die korrekten Schilder zu verwenden (Zeichen 283-21 & 283-11).
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.930111573172, 11.575402202695
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