#2581-2019

Beschreibung des Mangels

In der für Fahrradfahrer auch in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraße (gesamte Neugasse), wird die Ausweichregel (§6 StVO) für Fahrradfahrer in entgegenfahrende Richtung nahezu von jedem Auto ignoriert. Der Fahrradfahrer wird dann dazu genötigt regelwidrig und Fußgänger gefährdend auf den Fußweg auszuweichen.
Bei der Neugasse handelt es sich sich um eine überweigend von Fußgängern und Radfahrern genutzte Straße. Dies sollte auch bei der Verkehrsregelung bedacht werden.

Vorschläge:
- beidseitiges Parkverbot
- Deklaration als Fahrradstraße - Zeichen 244.1 (wobei auf die Einhaltung hingewiesen werden sollte)

§6 StVO: "Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen...."

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.925395100452, 11.584659218788

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die Neugasse war von der Stadt als verkehrsberuhigter Bereich, nicht als Fahrradstraße geplant und gewidmet. Eine Umgestaltung als Fahrradstraße ist rechtlich nicht zulässig, weil dadurch der Kfz-Verkehr ausgeschlossen wird.

Ein durchgängiges Haltverbot ist eine überzogene Härte und wird nicht vorgenommen. Es muss auch mal möglich sein dort zu Halten, um Ladearbeiten realisieren zu können.

Es ist bedauerlich wenn Verkerhsteilnehmer ihre Verhaltenspflichen nicht befolgen. Das muss jedoch die Polizei kontrollieren und durchsetzen. Die Stadtverwaltung ist dazu nicht befugt.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2667-2019, die neue ID ist: #2581-2019.

Kommentare

In der Neugasse wird das Halteverbot von vielen Kraftfahrern konsequent ignoriert. Dort könnte das Ordnungsamt sicher öfter tätig werden.

Den meisten Kraftfahrern scheint §6 STVO - wenn man von ihrem Fahrverhalten ausgeht - komplett unbekannt zu sein. Zumindest dann, wenn ihnen ein Radfahrer entgegenkommt. Aber das kann das Mängelmelderteam wohl kaum abstellen.

Naja.

Ich habe noch keine Fahrradstraße erlebt, in der nicht zusätzlich KFZ-Verkehr erlaubt worden wäre. Und meine Erfahrung ist, daß sich dann _effektiv_ kaum etwas im Vergleich zum jetzigen Stand (Tempo-20-Zone + weitgehend Halteverbot) ändert.

Außerdem dürfen Fahrradstraßen doch wohl nur dort eingerichtet werden, wo Radverkehr die überwiegende Verkehrsart darstellt, was in der Neugasse sicher nicht der Fall ist.

Ich halte "Fahrradstraße" für ein stumpfes Instrument.

Der Vorschlag war auch nur ein beidseitiges Parkverbot (nicht Halteverbot), aber es wird konsequent sowohl im Halteverbotsbereich als auch im Parkverbotsbereich geparkt. Dann ist nicht zu erkennen, ob ein Radfahrer entegenkommt und es kommt zum beschriebenen Problem.
Die regelmäßige Kontrolle durch das Ordnungsamt sollte auch im finanziellen Interesse der Stadt sein, dann könnte man sich ja vielleicht auch weitere Maßnahmen, die auch Fußgängern und Radfahrern etwas nützen, leisten.

Sie schreiben: "Eine Umgestaltung als Fahrradstraße ist rechtlich nicht zulässig, weil dadurch der Kfz-Verkehr ausgeschlossen wird."
Das ist sachlich falsch. Kfz-Verkehr ist auf einer Fahrradstraße zulässig. Nur die Geschwindigkeit liegt für ALLE Verkehrsteilnehmer bei maximal 30 km/h.
Für Autos gilt: "Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden."
Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1
Es wäre gut, wenn die Personen, die sich hier mit den Anliegen der Bürger beschäftigen, mit der aktuellen Rechtslage etwas besser auskennen.

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