#2804-2020

Beschreibung des Mangels

Göschwitzer Straße, Ecke Prüssingstraße: Hier ragt ein dünner Ast so in den Radweg, daß man ihn ins Gesicht bekommt, wenn man von der Brücke runter Richtung Innenstadt fährt. Momentan abends ist er nicht zu erkennen. Frage: Darf man sowas (Gartenschere würde reichen) auch selbst abschneiden, oder machen ausschließlich Sie das?

Details des Mangels

Kategorie
Stadtgrün
Status
Geschlossen
Abteilung
Öffentliches Grün
Geokoordinaten
50.883379950364, 11.596680879593

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Mangel wird zeitnah mit abgearbeitet!!!

Mangel wurde beseitigt!!! Bitte keine Selbstversuche unternehmen um das "Grün" wegzuschneiden!

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2891-2020, die neue ID ist: #2804-2020.

Kommentare

Ihr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team

Dies ist immer eine Frage der Verhältnismässigkeit. Sollte es so sein, dass es nur ein dünner Ast ist, der eine Gefährdung darstellt, dann helfen Sie den Mitarbeitern der Stadt eher, wenn Sie selbst aktiv werden.
Ich denke, dass dies die Mitarbeiter, dies ebenso sehen.
Und geben Sie hier Bescheid, dass Sie es getan haben.
Vielen Dank

Hallo Gast,
Das kann man natürlich so handhaben, aber man sollte auch die andere Seite (d.h. den Eigentümer) berücksichtigen. Technisch helfe ich den Mitarbeitern vermutlich, denn sie müssen es dann nicht tun. Technisch bin ich auch sehr wohl in der Lage, diesen Ast zu entfernen: Gartenschere bzw. Säge vom Taschenmesser reicht hier. Aber:
- Wem gehört eigentlich dieser Baum? Wäre es mir recht, wenn an meinem Baum einfach irgendwer einen Ast absägt? Wohl eher nicht.
- Darf man an Stadtbäumen einfach was absägen, was einen stört? Mich und andere stört der Ast hier beim Radfahren. Den nächsten stört ein Ast, weil Blätter auf das Auto fallen. Wo ist die Grenze? Darum werde ich nicht einfach was wegsägen, sondern vorher fragen.
- Wohin dann mit dem abgesägten Ast? Einfach dahinter ins Grundstück werfen ist auch keine Lösung!

<p>Grundsätzlich ist es nicht gestattet an dem Bewuchs(Gehölze, Solitärsträucher, Strauchreihen) der auf städtischem Grund steht, herumzuschneiden. Am besten die Belange melden, egal über welchen Informationsweg! Wir kümmern uns schnellstmöglich darum!</p>

Die Mängelmeldung ist an sich gegenstandslos, da an dieser Stelle überhaupt kein Radweg, sondern ein Gehweg ist.
Viel schlimmer als der kleine Ast, dem man als Fußgänger leicht ausweichen kann, sind doch die Radfahrer, die immer noch über den Gehweg brettern, obwohl die Beschilderung doch schon vor Monaten geändert wurde.

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.