#3867-2020

Beschreibung des Mangels

Wie bereits mehrfach hingewiesen, stehen an dieser Stelle ständig große Autos im Kreuzungsbereich (0,00 m Platz!) so dass man weder vom Wenigenjenaer Ufer noch von der Tümplingstraße Einsicht hat. Selbst bei vorsichtigem heranfahren hätte es heute beinahe wieder einen Zusammenstoß gegeben. Der Radfahrer hat extrem gut reagiert, einem Kind wäre dies sicherlich nicht gelungen.

Kann man nicht einfach Sperrlinien aufsprühen, die ein absolutes Parkverbot signalisieren?

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.932671901099, 11.596240997314

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Sehr geehrter Melder, vorliegend handelt es sich nicht um einen Einmündungsbereich, so dass sich mit dem Vorgetragenen die Straßenverkehrsbehörde befassen sollte, um eine mögliche Beschilderung zu initiieren. Mit freundlichen Grüßen Verkehrsüberwachung

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3959-2020, die neue ID ist: #3867-2020.

Kommentare

Warum kann die Verkehrsüberwachung den Mangel schließen obwohl er ein Fall für die Behörde ist?

Die Aussage ist immer noch falsch, da hier ein kombinierter Fuß-Radweg auf eine Straße trifft. Auch wenn es "nur" ein Radweg ist, ist dies trotzdem eine Einmündung. Auch Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer und sollten durch die Regeln der StVO berücksichtigt werden. Sie sollen sich ja auch an die Regeln der StVO halten.

Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Information:
OLG Karlsruhe v. 30.05.2012:
Treffen ein gemeinsamer Geh- und Radweg und eine ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße aufeinander handelt es sich um eine Kreuzung im Sinn des § 8 Abs. 1 StVO, an der "rechts vor links" gilt.

Vielen Dank für Ihre konstruktive Kritik, welche wir bereits an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet haben. Grundsätzlich möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass der Mängelmelder nicht als Medium für Grunsatzdiskussionen dient. Ihr Kommentar wurde aus diesem Grund entfernt.

Ihr Mängelmelder-Team

<p>Sehr geehrter Melder,</p>

<p>besten Dank für den Hinweis und Ihre Recherche.</p>

<p>Jedoch können die im Urteil genannten&nbsp; Umstände nicht auf den hiesigen Fall und aufgeführten Straßenverlauf impliziert werden.</p>

<p>Wir werden hierzu unsere Rechtsabteilung befragen.</p>

<p>Mit freundlichen Güßen</p>

<p>Verkehrsüberwachung</p>

<p>&nbsp;</p>

<p>&nbsp;</p>

Klartext

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