#6875-2021

Beschreibung des Mangels

Im gesamten Stadtgebiet besteht das Problem das vielen Verkehrsteilnehmern offensichtlich nicht mehr geläufig ist das in Verkehrsberuhigten Bereichen Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss, und viel wichtiger das das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Dies ist nicht nur eine subjektive Beobachtung, das kann man auch an der Anzahl an Meldungen zu diesem Thema hier im Mängelmelder beobachten. Hier muss man den meisten Autofahrern wahrscheinlich nicht einmal bösen Willen vorwerfen, die meisten Leute denken wahrscheinlich einfach nicht daran.

Es gibt, wie oben im Bild gezeigt, diverse Zusatzschilder die noch mal explizit auf diesen Fakt hinweisen. Die Schilder gibt es in verschiedenen Varianten und da die Schilder kompakt sind und nur zusätzlich angehängt werden müssen sollten sich die Kosten dafür im Rahmen halten. Aufgrund des Parkwildwuchses in Jena sollte die Stadt dringend darüber nachdenken solche Schilder anzuschaffen und an den entsprechenden Stellen aufzuhängen. Das wäre wahrscheinlich deutlich günstiger und auch effektiver als Stichprobenartig zu kontrollieren (was beim Ausmaß des Wildwuchses in Jena bekanntermaßen eh nicht funktioniert).

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.928611130631, 11.586091350764

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Sowohl die Beschilderung als auch die Markierung, werden in Jena einheitlich durchgeführt. Man kann den verkehrsberuhigten Bereich gut erkennen (Torwirkung). Das man dort Schrittgeschwindigkeit fahren muss, sollte den Verkehrsteilnehmern geläufig sein. Es wird keine zusätzliche Beschilderung installiert. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6980-2021, die neue ID ist: #6875-2021.

Kommentare

Und diese Geschwindigkeitsanzeige gilt auch für Fahrradahrer!

Naja, grundsätzlich schon, allerdings gibt es ja diverse Gerichtsurteile, die berücksichtigen, dass zum Ausbalancieren des Fahrrades eine gewisse Mindestgeschwindigkeit erforderlich ist und somit bis 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit mit einem Fahrrad gewertet werden.
Liegt wahrscheinlich auch daran, dass ein 15kg-Fahrrad auch bei dieser "hohen" Geschwindigkeit immer noch grundsätzlich wesentlich weniger Schaden anrichten kann, als ein gleichschnelles 2t-Fahrzeug mit diversen toten Winkeln ;-)

bitte damit aufhören, Einzelfallurteile von Amtsgerichten als Maßgabe für den Verstoß gegen die Vorgaben nach StVO heranzuziehen.
Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Wer diese nicht sicher fahren kann, der steigt eben ab! Damit wäre man nicht langsamer als vorgeschrieben.

Wenn es zum Unfall mit Fußverkehr kommt, nützt es wenig, darauf hinzuweisen, dass man "nur 15kmh schnell" war und doch viel weniger passiert ist, als wenn man im KFZ unterwegs gewesen wäre.

Das was auf dem Zusatzschild steht, steht aber alles schon in der STVO. Insofern wären nur mehr Kontrollen hilfreich, denn das Problem ist auch meiner Beobachtung nach imminent.

Wichtig wäre auch noch ein Zusatzschild, das auf die Wartepflicht beim Ausfahren aus einem solchen Bereich hinweist, denn scheinbar glauben viele, an der nächsten Kreuzung gelte rechts-vor-links.

Es ist schon lächerlich genug, dass die Stadt vor den stationären Messsäulen implizit darauf hinweist, doch hier bitte wirklich nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren.

Das sollte keinesfalls noch ausgedehnt werden. Wo hört man auf? Vorfahrt Beachten?
Die StVO sieht keine Erklärschilder vor. In Gemeinden, in denen teilweise noch umfangreichere Tafeln als im Foto angebracht wurden, stellt sich kein messbarer Effekt ein.

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