Naja, grundsätzlich schon, allerdings gibt es ja diverse Gerichtsurteile, die berücksichtigen, dass zum Ausbalancieren des Fahrrades eine gewisse Mindestgeschwindigkeit erforderlich ist und somit bis 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit mit einem Fahrrad gewertet werden.
Liegt wahrscheinlich auch daran, dass ein 15kg-Fahrrad auch bei dieser "hohen" Geschwindigkeit immer noch grundsätzlich wesentlich weniger Schaden anrichten kann, als ein gleichschnelles 2t-Fahrzeug mit diversen toten Winkeln ;-)
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
912
Diskriminierende Werbung
8
Gewässer
202
Laterne
1091
Müll
1764
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
418
Sonstiges
1566
Spielplatz/Sportanlage
212
Stadtbäume
424
Stadtgrün
449
Stadtwald/Wanderwege
570
Straße/Gehweg/Radweg
3641
Straßenreinigung/Winterdienst
608
Straßenschild
988
Naja, grundsätzlich schon,…
Permalink