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bitte damit aufhören, Einzelfallurteile von Amtsgerichten als Maßgabe für den Verstoß gegen die Vorgaben nach StVO heranzuziehen.
Es gilt Schrittgeschwindigkeit. Wer diese nicht sicher fahren kann, der steigt eben ab! Damit wäre man nicht langsamer als vorgeschrieben.

Wenn es zum Unfall mit Fußverkehr kommt, nützt es wenig, darauf hinzuweisen, dass man "nur 15kmh schnell" war und doch viel weniger passiert ist, als wenn man im KFZ unterwegs gewesen wäre.

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