#9100-2022

Beschreibung des Mangels

Am 1. September 2022 ist bundesweit die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft getreten. Gemäß § 11 EnSikuMaV ist der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Zahlreiche gewerbliche Betriebe und öffentliche Einrichtungen in der Stadt Jena, u.a. das Einkaufszentrum "Wiesencenter", verstoßen wiederholt gegen diese Bestimmung.

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
Geokoordinaten
50.932047118779, 11.594052314758

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Aktuell konnte keine Beleuchtung der Werbeanlagen festgestellt werden.

Team ZEVD

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #9211-2022, die neue ID ist: #9100-2022.

Kommentare

Insbesondere die angesproche Lichtverschmutzung durch das "Wiesencenter" ist so nahe an einem Biotop des Saaleufers dringend zu überdenken.

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