Hi,
hier auf der Brücke der Stadtrodaer ist es für Fußgänger zu dunkel. Ich wurde gerade von einer Radfahrerin zu spät gesehen und angefahren. Nichts Schlimmes passiert, aber das muss ja nicht sein. Und die drei Laternen werden die Energiekrise nicht entscheiden.
das geht ja gar nicht! Spielt auf einmal die Sicherheit keine Rolle mehr, dass darf einfach nicht wahr sein. Gerade an dieser Stelle gehen verbotswidrig leider immer wieder Fahrradfahrer quer über die 4 Spuren und nutzen leider nicht den Tunnel. Man sieht dies als Autofahrer viel spät ....
Nach §3 StVO gilt das Sichtfahrgebot. Radfahrerin hat offensichtlich dagegen verstoßen.
Viel wahrscheinlicher ist es aber, dass die Radfahrerin gar nicht geguckt und Sie auch bei Flutlicht-Ausleuchtung angefahren hätte.
Zu den Ausführungen des angeblich "verbotswidrigen" Querens der Stadtroder Straße braucht man letztendlich auch nicht mehr viel schreiben: ist halt falsch.
Genauso falsch wie die weitere Behauptung, man würde Rad Fahrende / zu Fuß Gehende dort "zu spät sehen". Womit wir wieder beim Anfang wären: §3 StVO, Sichtfahrgebot
Kommentare
Brücken nicht zu beleuchten
Permalinkdas geht ja gar nicht! Spielt auf einmal die Sicherheit keine Rolle mehr, dass darf einfach nicht wahr sein. Gerade an dieser Stelle gehen verbotswidrig leider immer wieder Fahrradfahrer quer über die 4 Spuren und nutzen leider nicht den Tunnel. Man sieht dies als Autofahrer viel spät ....
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 10.11.2022 - 10:23
zu dunkel, verbotswidrig...
PermalinkNach §3 StVO gilt das Sichtfahrgebot. Radfahrerin hat offensichtlich dagegen verstoßen.
Viel wahrscheinlicher ist es aber, dass die Radfahrerin gar nicht geguckt und Sie auch bei Flutlicht-Ausleuchtung angefahren hätte.
Zu den Ausführungen des angeblich "verbotswidrigen" Querens der Stadtroder Straße braucht man letztendlich auch nicht mehr viel schreiben: ist halt falsch.
Genauso falsch wie die weitere Behauptung, man würde Rad Fahrende / zu Fuß Gehende dort "zu spät sehen". Womit wir wieder beim Anfang wären: §3 StVO, Sichtfahrgebot
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Do., 10.11.2022 - 13:23
Ihr Kommentar wurde entfernt…
PermalinkIhr Kommentar wurde entfernt, weil er keinen sachdienlichen Hinweis zu dem Mangel enthält.
Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 11.11.2022 - 06:06
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Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 11.11.2022 - 09:41
Danke!
PermalinkDas hat geklappt, die Lampen leuchten. Danke dafür
Gespeichert von OP (nicht überprüft) am Di., 15.11.2022 - 17:17